UNVERZICHTBARER LEITFADEN
Einhaltung der NIS2-Richtlinie
Stärkung der Cybersicherheit und der Sicherheit der Lieferkette für „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen. Als erweiterte Cybersicherheitsrichtlinie der EU schreibt NIS2 strengere Anforderungen an das Risikomanagement und die Berichtspflichten für kritische Sektoren wie Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur vor. Dieser Leitfaden bietet „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen einen Fahrplan zur Anpassung an NIS2 und hebt dabei insbesondere die neuen, strengen Anforderungen an die Sicherheit der Lieferkette und die Rechenschaftspflicht der Führungskräfte hervor.
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Inhalt:
- Sicherung der Lieferkette: Automatische Erkennung und Minderung von Risiken, die von direkten Lieferanten und Dienstleistern ausgehen – eine zentrale Vorgabe der NIS2-Richtlinie.
- Führungssteuerung: Stellen Sie der Unternehmensleitung hochwertige, umsetzbare Informationsberichte zur Verfügung, um eine aktive Überwachung von Cyberrisiken nachzuweisen.
- Strikte Einhaltung der Meldepflichten: Nutzen Sie die Erkennung von Bedrohungen nahezu in Echtzeit, um die 24-Stunden-Frist für die „Frühwarnung“ bei Vorfällen einzuhalten.
- Proaktives Risikomanagement: Umsetzung „geeigneter technischer Maßnahmen“ durch die Überprüfung von Sicherheitslücken und die Priorisierung von Schwachstellen auf der Grundlage aktiver Ausnutzung.




